Auch von der Rückzahlung der NRW-SOFORTHILFE2020 betroffen?
Lassen Sie sich sofort von Spezialisten beraten - weitere Handlungsempfehlungen erscheinen kurz vor Fristablauf wieder unter dem Menüpunkt NEWS
AKTUELLES: 
https://www.koeln0221.de/eine-frechheit-tausende-sollen-corona-soforthilfe-zurueckzahlen/ 
>> Neues Rückmeldeverfahren nicht zumutbar!

Sofern Sie in den letzten Monaten bzw. Wochen eine E-Mail von Ihrer zuständigen Bezirksregierung erhalten haben sollten, lautet unsere vorläufige Empfehlung:

Nicht vorschnell über den zur Verfügung gestellten Link zurückmelden und die geforderten Informationen im Rahmen dieser "Anhörung" (sog. Verwendungsnachweisprüfung) preisgeben. Lassen Sie sich in jedem Fall innerhalb der gesetzten Frist bis zum 26.02.2025 von uns anwaltlich beraten. Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und kostenlos. BEACHTEN SIE AUCH UNSERE STÄNDIG AKTUALISIERTEN NEWS!

Sie erreichen uns täglich 24 Stunden unter 0221.94641400

Wir beraten Sie nicht nur außergerichtlich zu der Frage, wie Sie sich jetzt am besten verhalten, sondern erklären Ihnen auch die Erfolgsaussichten einer späteren Klage gegen den Schlussbescheid des Landes NRW.

Bestenfalls leiten Sie uns einfach Ihre erhaltene No-Reply-E-Mail von der soforthilfe-corona.nrw.de weiter an

sekretariat@claim-rechtsanwalts-gmbh.de

weiter; denn damit stünde uns bereits Ihr Aktenzeichen zur Verfügung, das wir für weiterführende Korrespondenz mit den zuständigen Behörden (oder später bei den Gerichten) ohnehin benötigen würden.

Bitte beachten Sie aus gegebenem Anlass auch unseren Menüpunkt MAHNUNG  (falls Sie davon betroffen sein sollten).