Auch von der Rückzahlung der NRW-SOFORTHILFE2020 betroffen?
Lassen Sie sich sofort von Spezialisten beraten - weitere Handlungsempfehlungen erscheinen kurz vor Fristablauf wieder unter dem Menüpunkt NEWS

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Haben Sie eine Mahnung bzw. Erinnerung oder sogar Zwangsvollstreckungsandrohung seitens der für Sie zuständigen Bezirksregierung erhalten? Dann stellen Sie uns Ihr Schreiben gerne zur Verfügung und wir regeln das kostenlos für Sie.


In den allermeisten Fällen werden Betroffene trotz Abschluss eines Vergleiches oder Durchführung eines erledigten Verwaltungsrechtsstreits seitens des so genannten "Corona-Zahlungsmanagements" bzw. der "Landeshauptkasse NRW" aufgefordert, eine angeblich (weiterhin) fällige Rückzahlung binnen gesetzter Frist zu veranlassen. Stellenweise sind auch ehemalige Zuschussempfänger betroffen, die gar keinen Schlussbescheid erhalten oder die "neuen" Verwendungsnachweise (binnen gesetzter Frist) noch nicht eingereicht haben; gleichfalls erhalten Betroffene Mahnungen, denen eine Stundung oder ein Zahlungsaufschub in der Vergangenheit gewährt wurde. Wir wurden jedenfalls bereits mit zahlreichen Fällen dieser Art konfrontiert und konnten zugunsten der Betroffenen erreichen, dass sich die zuständige Behörde für ihren unterlaufenen Fehler entschuldigte und den Betrag in der Folge ausbuchte.


Übersenden Sie uns einfach dieses Schreiben per PDF oder JPG an sekretariat@claim-rechtsanwalts-gmbh.dek