NEWS 06.02.2025
Sollte Sie auch diese "letztmalige Erinnerung" in den letzten Tagen erreicht haben, dann beachten Sie unbedingt unsere weiteren Handlungsempfehlungen, die wir an dieser Stelle regelmässig veröffentlichen.
NEWS 15.02.2025:
Sofern Sie bereits ein Rückmeldeverfahren vor Oktober 2024 durchlaufen sind, empfehlen wir keine erneute Abgabe der zum 26.02.2025 angeforderten Verwendungsnachweise. Dies gilt erst Recht für Betroffene, die seinerzeit nach Erhalt eines Schlussbescheides (bestenfalls über uns) geklagt hatten.
Grund dafür ist die nicht vorhandene Differenzierung von Betroffenen in nachweislich existierenden (teils sehr verschiedenen bzw. andersartigen) Fallgruppen. Im Übrigen dürfte für ehemalige Kläger auch das im Verwaltungsverfahren- sowie -prozessrecht zu beachtende "Verschlechterungsverbot" (ref.i.p.) sprechen.
Generell wäre aber bereits das Wording zum neuerlichen Rückmeldeverfahren in allen Fallgruppen formell-rechtlich zu kritisieren und im Rahmen eines Klageverfahrens erneut auf den Prüfstand zu stellen. Ob die Bezirksregierungen tatsächlich Ihre "Hausaufgaben" nach den gerichtlichen Vorgaben aus Münster in den letzten Jahren gemacht haben, sei nämlich bisweilen mal dahingestellt.
Ob erstmals Konfrontierte nunmehr fristgerecht zum 26.02.2025 zurückmelden, sollte jeder für sich entscheiden. Es wird hierbei lediglich darauf hingewiesen, dass mit einer Rückmeldung über den zur Verfügung gestellten Link der Zugang der vorausgehenden Aufforderungsschreiben bestätigt würde; ein nicht unwesentlicher Punkt, der sicherlich im Rahmen eines Prozesses "effektiv" eingewandt werden könnte.
Daneben dürften auch die neuerlichen Anforderungen an die Rückmeldung via Elster oder Bund.Id zu beanstanden sein - insbesondere mit Blick auf Art. 3 GG in Bezug auf alle bislang in Anspruch genommenen Soforthilfeempfänger.
Von ergänzenden Stellungnahmen zum 07.03.2025 wäre nach unserem Dafürhalten in jedem Fall abzuraten, denn durch nachträgliche (wenn auch "gut gemeinte") Einlassungen dürfte rein gar nichts "gewonnen" sein.
NEWS 25.02.2025:
Wir verbleiben bei den vorgenannten Empfehlungen, zumal uns zwischenzeitlich noch weitere Nachrichten erreichten, die uns in dem avisierten Vorgehen gegen neuerliche Bescheide bestätigen.
>>> weitere Handlungsempfehlungen erfolgen mit Aussendung der ersten Rückzahlungsbescheide
(wahrscheinlich bereits im März 2025)
NEWS 18.03.2025:
https://www.koeln0221.de/eine-frechheit-tausende-sollen-corona-soforthilfe-zurueckzahlen/
Eigentlich sollten die Heranziehungsbescheide "zeitnah" erfolgen - so wurde es seitens der Bezirksregierungen zumindest im Vorfeld des Fristablaufes vollmundig angekündigt. Seitdem ist nichts passiert. Es wurden keine "neuen" Rückzahlungsbescheide verschickt; nicht mal diejenigen, die den angeforderten Verwendungsnachweis nicht frist- oder ordnungsgemäß einreichten, erhielten eine Zahlungsaufforderung: wir vermuten, dass das Land NRW mit der Vielzahl derjenigen, die sich nicht am neuen Rückmeldeverfahren beteiligten, sehr viel höher ausgefallen ist, als man von Seiten der Behörden offensichtlich vermutete - Stand: 14.04.2025
WIR HALTEN SIE WEITER AUF DEM LAUFENDEN!
>> Ich möchte Betroffene ausdrücklich ermuntern, Klage einzureichen. Denn auch vor drei Jahren, im Rahmen der ersten Klagewelle, prognostizierte man uns von allen Seiten, dass wir unsere Mandanten in den „Subventionsbetrug“ trieben und sie zusätzlich auf horrende Prozesskosten sitzen lassen würden. All das ist bekanntermaßen ausgeblieben. Auch im „zweiten Anlauf“ wird es dem Land NRW nicht gelingen, die Rückzahlungsbescheide rechtskonform auf den Weg zu bringen. Schon jetzt drängen sich etliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit der formellen Rechtmäßigkeit des behördlichen Vorgehens durch die beteiligten Bezirksregierungen auf. Wir werden sehen! I'll be back;-)
(Stand: 23.04.2025)