Auch von der Rückzahlung der NRW-SOFORTHILFE2020 betroffen?
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NEWS 06.02.2025

Sollte Sie auch diese "letztmalige Erinnerung" in den letzten Tagen erreicht haben, dann beachten Sie unbedingt unsere weiteren Handlungsempfehlungen, die wir an dieser Stelle regelmässig veröffentlichen. 


NEWS 15.02.2025:

Sofern Sie bereits ein Rückmeldeverfahren vor Oktober 2024 durchlaufen sind, empfehlen wir keine erneute Abgabe der zum 26.02.2025 angeforderten Verwendungsnachweise. Dies gilt erst Recht für Betroffene, die seinerzeit nach Erhalt eines Schlussbescheides (bestenfalls über uns) geklagt hatten.

Grund dafür ist die nicht vorhandene Differenzierung von Betroffenen in nachweislich existierenden (teils sehr verschiedenen bzw. andersartigen) Fallgruppen. Im Übrigen dürfte für ehemalige Kläger auch das im Verwaltungsverfahren- sowie -prozessrecht zu beachtende "Verschlechterungsverbot" (ref.i.p.) sprechen.

Generell wäre aber bereits das Wording zum neuerlichen Rückmeldeverfahren in allen Fallgruppen formell-rechtlich zu kritisieren und im Rahmen eines Klageverfahrens erneut auf den Prüfstand zu stellen. Ob die Bezirksregierungen tatsächlich Ihre "Hausaufgaben" nach den gerichtlichen Vorgaben aus Münster in den letzten Jahren gemacht haben, sei nämlich bisweilen mal dahingestellt.

Ob erstmals Konfrontierte nunmehr fristgerecht zum 26.02.2025 zurückmelden, sollte jeder für sich entscheiden. Es wird hierbei lediglich darauf hingewiesen, dass mit einer Rückmeldung über den zur Verfügung gestellten Link der Zugang der vorausgehenden Aufforderungsschreiben bestätigt würde; ein nicht unwesentlicher Punkt, der sicherlich im Rahmen eines Prozesses "effektiv" eingewandt werden könnte. 

Daneben dürften auch die neuerlichen Anforderungen an die Rückmeldung via Elster oder Bund.Id zu beanstanden sein - insbesondere mit Blick auf Art. 3 GG in Bezug auf alle bislang in Anspruch genommenen Soforthilfeempfänger.

Von ergänzenden Stellungnahmen zum 07.03.2025 wäre nach unserem Dafürhalten in jedem Fall abzuraten, denn durch nachträgliche (wenn auch "gut gemeinte") Einlassungen dürfte rein gar nichts "gewonnen" sein.

 

NEWS 25.02.2025:


Wir verbleiben bei den vorgenannten Empfehlungen, zumal uns zwischenzeitlich noch weitere Nachrichten erreichten, die uns in dem avisierten Vorgehen gegen neuerliche Bescheide bestätigen.

>>> weitere Handlungsempfehlungen erfolgen mit Aussendung der ersten Rückzahlungsbescheide
(wahrscheinlich bereits im März 2025)


NEWS 18.03.2025:

https://www.koeln0221.de/eine-frechheit-tausende-sollen-corona-soforthilfe-zurueckzahlen/