AKTUELLES:
IMMER NOCH KEINE BESCHEIDE - laut jüngster Auskunft des Landes bzw. der zuständigen Bezirksregierungen liegt es jetzt "an der IT", dass keine Bescheide verschickt werden können; es bleibt abzuwarten, welche Ausreden noch folgen (STAND: 31.07.2025)
>> Neues Rückmeldeverfahren nicht zumutbar!
>> Neue Klagewelle rückt näher!
>> Nach Ostern dürften die Rückzahlungsbescheide zu erwarten sein!
UNSERE FORDERUNG AN DIE BEZIRKSREGIERUNG! VERSCHICKT JETZT ENDLICH DIE BESCHEIDE!
Sofern Sie in den letzten Monaten bzw. Wochen eine E-Mail von Ihrer zuständigen Bezirksregierung erhalten haben sollten, lautet unsere vorläufige Empfehlung:
Nicht vorschnell über den zur Verfügung gestellten Link zurückmelden und die geforderten Informationen im Rahmen dieser "Anhörung" (sog. Verwendungsnachweisprüfung) preisgeben. Lassen Sie sich in jedem Fall innerhalb der gesetzten Frist bis zum 26.02.2025 von uns anwaltlich beraten. Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und kostenlos. BEACHTEN SIE AUCH UNSERE STÄNDIG AKTUALISIERTEN NEWS!
Sie erreichen uns täglich 24 Stunden unter 0221.94641400
(Sprechen Sie uns aufs Band, wir rufen zeitnah zurück)
Wir beraten Sie nicht nur außergerichtlich zu der Frage, wie Sie sich jetzt am besten verhalten, sondern erklären Ihnen auch die Erfolgsaussichten einer späteren Klage gegen den Schlussbescheid des Landes NRW.
Bestenfalls leiten Sie uns einfach Ihre erhaltene No-Reply-E-Mail von der soforthilfe-corona.nrw.de weiter an
weiter; denn damit stünde uns bereits Ihr Aktenzeichen zur Verfügung, das wir für weiterführende Korrespondenz mit den zuständigen Behörden (oder später bei den Gerichten) ohnehin benötigen würden.
SOFERN IHNEN EIN RÜCKZAHLUNGSBESCHEID ZUGEHEN SOLLTE, SO LEITEN SIE UNS DIESEN WEITER!
Bitte beachten Sie aus gegebenem Anlass auch unseren Menüpunkt MAHNUNG bzw. "Zahlungserinnerung nach Verzicht oder angeblicher Bescheidszustellung" (falls Sie davon betroffen sein sollten).